Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Speditions- und Logistikdienstleistungen (Gewerbetreibende)
Stand: 8/2025
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Cargoboard Austria GmbH, FN 567171a, Wiesenstraße 51, 4600 Wels, (im Folgenden „wir“ oder „uns“) und dem Auftraggebenden über nationale und internationale Transportdienstleistungen – einschließlich gegebenenfalls vereinbarter zusätzlicher Versicherungsleistungen. Die Gültigkeit ist unabhängig davon, wie der Vertrag zustande kommt.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 1 Abs 2 UGB sind und deren Sitz oder Standort in Österreich gelegen ist.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebenden gelten nicht – auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Gegenüber Konsumenten (Verbrauchern) iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG erbringen wir keine Leistungen.
Wir erbringen Transportdienstleistungen, indem wir sorgfältig ausgewählte Speditionsunternehmen einsetzen. Auftraggebende können dabei zwischen verschiedenen Tarifmodellen wählen:
- Cargoboard-Tarif: In diesem Fall wählen wir das Speditionsunternehmen aus und unsere AGB kommen zur Anwendung.
- Eigenauswahl eines Spediteurs beim Paketversand: Wählt der Auftraggebende selbst ein Speditionsunternehmen, gelten vorrangig dessen eigene Geschäfts- und Transportbedingungen. Diese Bedingungen erhält der Auftraggebende beim Vertragsabschluss. Im Fall von Widersprüchen zwischen unseren AGB und denen des gewählten Unternehmens gelten die Bedingungen des ausgewählten Unternehmens. In allen anderen Fällen ergänzen diese den Transportvertrag.
2. Vertragsabschluss
2.1 Aufträge können über unser Formular auf der Website, per API-Schnittstelle oder per E-Mail erteilt werden.
2.2 Für die Auftragserteilung hat der Auftraggebende folgende Angaben zu machen:
- Firmenname
- Firmensitz
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (optional)
- Ansprechpartner
- Abholadresse
- Zieladresse
- Versandtermin
- Beschreibung der zu versendenden Güter (einschließlich Gewicht und Volumen)
2.3 Wir werden den Auftrag binnen einer Stunde per E-Mail bestätigen.
3. Stornierung
3.1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Ausführungstag möglich. Dieses Stornierungsrecht gilt auch für uns innerhalb derselben Frist. Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen. Stornierungen von Transportbuchungen sind vom Auftraggebendem ausschließlich an uns zu richten.
3.2 Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht gemäß Ziffer 3.1, sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 75 % des Frachtgelds, maximal jedoch 800,00 € netto, zu berechnen.
Für Sendungen im Sammelladungsverkehr (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter) beträgt die Ausfallpauschale bis zu 33 % des Frachtgelds.
Der Auftraggebende hat das Recht, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso sind wir berechtigt, bei entsprechendem Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen.
3.3 Wir behalten uns das Recht vor, einen Auftrag zu stornieren, wenn:
- der Auftraggebende unzutreffende Angaben zu seiner Zahlungsfähigkeit gemacht hat,
- erforderliche Angaben gemäß Ziffer 2.2 nicht oder nur unvollständig übermittelt wurden oder falsche Angaben gemacht wurden
- die Durchführung des Auftrags gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen würde, beispielsweise weil beteiligte Personen oder Unternehmen auf einer Sanktions- oder Terrorliste geführt werden.
4. Gefahrgut
4.1 Die folgenden Gefahrgüter sind vom Transport ausgeschlossen:
Bezeichnung | Klasse | Verboten (Sammelgut) |
Explosive Stoffe | 1 | Komplett |
Gase | 2 | Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen Klassifizierungscode: T, TF, TC, TO, TFC, TOC UN 1057 Feuerzeuge, Nachfüllpatronen wenn verpackt gemäß SV 658 (wenn nach SV 658 verpackt nicht über HUB) |
Entzündbare flüssige Stoffe | 3 | Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen Klassifizierungscode: D |
Entzündbare feste Stoffe | 4.1 | Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen Klassifizierungscode: Klassifizierungscode: D, DT, SR 2, SR 1, PM 2 oder UN 3221 / 3222 |
Selbstentzündliche Stoffe | 4.2 | UN 4127/ 3255 |
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln | 4.3 | UN 3133 |
Entzündend wirkende Stoffe | 5.1 | UN 3100/ 3121/ 3137 |
Organische Peroxide | 5.2 | Klassifizierungscode P1/ P2 nur UN 3101, 3102/ 3111- bis 3120 |
Giftige Stoffe | 6.1 | Güter die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen Verpackungsgruppe I (auch als Zusatzgefahr) |
Ansteckungsgefährliche Stoffe | 6.2 | Komplett |
Radioaktive Stoffe | 7 | Komplett |
Ätzende Stoffe | 8 | UN 1798/ UN 1790 |
Verschiedene gefährliche Stoffe u. Gegenstände | 9 | UN 3268 |
Alle Abfälle | Verboten |
4.2 Der Versand von Gefahrgut – unabhängig davon, ob es unter Ziffer 4.1 fällt – ist in die folgenden Länder und Regionen sowie aus diesen heraus vollständig ausgeschlossen:
- alle Inseln
- Finnland
- Norwegen
- Schweden
- Dänemark
- Großbritannien
4.3 Der Versand von Gefahrgut, das nach geltenden Vorschriften deklarierungspflichtig ist (insbesondere gemäß ADR oder IATA), ist im Paketversand ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Sendungen über Paketdienstleister wie UPS, DPD, DHL oder vergleichbare Anbieter.
Wird dennoch deklarierungspflichtiges Gefahrgut ohne entsprechende Kennzeichnung oder Information übergeben, haftet der Auftraggebende für sämtliche daraus entstehenden Schäden, Verzögerungen, Kosten und behördliche Maßnahmen in vollem Umfang.
Für Speditionssendungen gelten die Regelungen aus den Ziffern 4.1 bis 4.6 entsprechend.
4.4 Bei Gefahrguttransporten ist der Auftraggebende verpflichtet, uns vorab die ADR-Daten (gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) bereitzustellen. Diese Angaben sind notwendig, um einen sicheren und gesetzeskonformen Transport zu gewährleisten.
4.5 Erhält Cargoboard die erforderlichen ADR-Daten nicht vor Transportbeginn und befindet sich die Ware bereits in unserem Besitz, behalten wir uns vor, dem Auftraggebenden eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 € netto pro Verstoß zu berechnen.
4.6 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebenden im Zusammenhang mit Gefahrgutvorschriften zurückzuführen sind.
5. Weitere vom Versand ausgenommene Güter
5.1 Folgende Güter sind grundsätzlich vom Versand ausgeschlossen:
- Güter, deren Besitz oder Versand gesetzlich verboten ist
- Güter, die eine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum darstellen
- verderbliche oder temperaturgeführte Waren (insbesondere frische Lebensmittel)
- Spirituosen und Tabakwaren
- E-Zigaretten und Liquids für E-Zigaretten
- Schusswaffen und Munition
- optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Hardware (inklusive Zubehör), Chip- und Telefonkarten, deren Wert je Sendung 100.000 € übersteigt
- Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche, Pelze, Gemälde und sonstige Wertgegenstände
- Tiere
- Umzugsgüter
- Kraftfahrzeuge
- abzuschleppende oder zu bergende Gegenstände
5.2 Spezielle Regelung für Transporte aus oder nach Polen:
Der Transport von Waren, die den Bestimmungen des Frachtkontrollsystems SENT unterliegen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Polen als Versand- oder Empfangsland beteiligt ist.
Eine verbindliche Übersicht über die betroffenen Warengruppen kann der offiziellen Website entnommen werden:
https://puesc.gov.pl/en/uslugi/przewoz-towarow-objety-monitorowaniem-sent.
5.3 Bei Fragen zur Versandfähigkeit bestimmter Güter steht unser Customer Support Team gerne zur Verfügung: service@cargoboard.com.
6. Weisungsrecht des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggebende hat das Recht, uns im Rahmen des jeweiligen Auftrags konkrete Weisungen zur Ausführung der Leistungen zu erteilen. Sind Weisungen unvollständig oder nicht umsetzbar, handeln wir nach pflichtgemäßem Ermessen.
6.2 Grundsätzlich befolgen wir die Weisungen des Auftraggebenden. Sollte eine Weisung offensichtlich fehlerhaft oder nicht umsetzbar sein, weisen wir den Auftraggebenden darauf hin. Besteht der Auftraggebende dennoch auf der Durchführung, übernehmen wir keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Nachteile.
7. Transportabwicklung
7.1 Wir behalten uns vor, Transporte entweder selbst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen (Selbsteintritt) oder Dritte mit der Ausführung zu beauftragen.
7.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Cargoboard Austria GmbH die Cargoboard GmbH & Co. KG zur Durchführung der Transportabwicklung beauftragen kann. Sämtliche damit verbundenen Leistungen werden ebenfalls von der Cargoboard GmbH & Co. KG erbracht.
7.3 Wir sind berechtigt, die Versendung in einer Sammelladung (§ 413 UGB) zusammen mit Gut anderer Versender durchzuführen oder aufgrund eines für unsere Rechnung über eine Sammelladung geschlossenen Frachtvertrages zu bewirken. Auch in diesem Fall können wir die für die Beförderung des einzelnen Gutes gewöhnliche Fracht anfallende und vereinbarte Vergütung verlangen.
7.4 Beauftragen wir Dritte mit der Ausführung, teilen wir dem Auftraggebenden deren Namen und Adressen auf Anfrage mit.
7.5 Die Auswahl der Transportmittel sowie der ausführenden Partnerunternehmen erfolgt nach unserem pflichtgemäßen Ermessen und wir sind hinsichtlich etwaiger diesbezüglich abzuschließender Ausführungsverträge frei.
7.6 Befindet sich eine Sendung aufgrund von Unzustellbarkeit über längere Zeit bei einem unserer Partnerunternehmen, berechnen wir ab dem 5. Werktag ein Lagergeld in Höhe von 5,00 € netto pro Europaletten-Stellplatz und Tag. Die Berechnung erfolgt für maximal 30 Tage.
7.7 Bei erfolglosen Anfahrten im Sammelladungsverkehr (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter) – sei es bei Abholung oder Zustellung – berechnen wir für eine erneute Anfahrt 33 % des Frachtpreises. Kommt keine zweite Anfahrt zustande und wird die Ware an den Versender retourniert, trägt der Auftraggebende die Kosten für den Rücktransport.
Bei Direktfahrten, Teil- oder Komplettladungen berechnen wir im Falle einer erfolglosen Anfahrt bis zu 75 % des Frachtpreises.
Kommt es an der Abhol- oder Zustelladresse zu Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, fallen ab einer Wartezeit von zwei Stunden 80,00 € netto je angefangene Stunde an. Der Auftraggebende kann nachweisen, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
7.8 Stellen wir bei der Abholung fest, dass Maße, Gewichte oder Mengen von den ursprünglichen Angaben des Auftraggebenden abweichen und dadurch höhere Transportkosten entstehen, sind wir berechtigt, die Differenz zu den ursprünglich kalkulierten Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € netto an.
7.9 Alle angegebenen Abholzeiten sind als voraussichtliche Zeitpunkte zu verstehen.
Auch bei den angegebenen Laufzeiten handelt es sich um Regellaufzeiten – eine garantierte Laufzeit kann nicht zugesichert werden.
7.10 Beim Versand von Sammelgut erfolgt grundsätzlich eine Umladung. Bei Teilladungen behalten wir uns die Möglichkeit einer Umladung ebenfalls vor – auf Wunsch kann hierzu eine Absprache erfolgen. Bei Komplettladungen und Direktfahrten findet keine Umladung statt.
7.11 Ist eine Zustellung im Paketversand durch den vom Auftraggebenden gewählten Transportdienstleister nicht möglich – z. B. weil der Empfänger nicht angetroffen wurde –, wird dieser benachrichtigt. Je nach zuvor erteilter Weisung erfolgt dann:
a) eine Rücksendung an den Auftraggebenden (die entstehenden Rücktransportkosten, insbesondere Transportentgelte, sind vom Auftraggebenden zu tragen),
b) ein weiterer Zustellversuch (es können Zusatzkosten entstehen), oder
c) eine Lagerung und Bereitstellung zur Abholung durch den Empfänger (durch uns oder das beauftragte Transportunternehmen).
Es gelten in diesen Fällen die Bedingungen des jeweils gewählten Transportdienstleisters.
Zustellungen erfolgen ausschließlich an vollständige und korrekte Postanschriften (Name, Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, PLZ, Ort, Land). Zustellungen an Postfächer, Packstationen o. ä. sind ausgeschlossen. Gibt der Auftraggebende bei der Auftragsbuchung keine vollständige und korrekte Postanschrift an, haften wir nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Retouren. Eine Erstattung der Versandkosten ist in solchen Fällen ausgeschlossen.
Etwaige Kosten (z. B. für manuelle Adresskorrekturen durch den gewählten Transportdienstleister) sowie Frachtentgelte für den Rücktransport einer Sendung infolge unvollständiger oder fehlerhafter Postanschrift werden dem Auftraggebenden nachträglich in Rechnung gestellt. Die Rücktransportkosten richten sich nach den auf unserer Website berechneten Frachttarifen auf Basis von Maß und Gewicht der Sendung.
8. Pflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggebende stellt sicher, dass die Güter zum im Speditionsauftrag vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort an uns oder an das von uns beauftragte Transportunternehmen übergeben werden.
8.2 Das Transportgut ist so zu verpacken und zu kennzeichnen, dass eine beförderungssichere Abwicklung im Rahmen eines Sammelladungstransports sowie mehrerer Umladungen gewährleistet ist, sofern nicht ausdrücklich ein Direkttransport mit uns vereinbart wurde.
8.3 Das Transportgut muss im verpackten Zustand in Anzahl, Gewicht, Abmessungen und deklariertem Warenwert den im Transportvertrag gemachten Angaben entsprechen.
Weichen die tatsächlichen Eigenschaften davon ab, behalten wir uns vor, die daraus entstehenden Mehrkosten dem Auftraggebenden in Rechnung zu stellen – sofern die Durchführung des Transports dennoch möglich ist. Diese zusätzlichen Kosten können deutlich über dem ursprünglich vereinbarten Transportpreis liegen. Wir berechnen die Mehrkosten auf Basis der tatsächlichen Werte und informieren den Auftraggebenden entsprechend.
Beim Paketversand richtet sich die genaue Höhe möglicher Zuschläge nach den aktuell gültigen Konditionen des Versanddienstleisters. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die jeweils gültige Fassung des UPS Service Leitfadens (PDF).
8.4 Für die Be- und Entladung der Ware ist der Auftraggebende verantwortlich – es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit uns vereinbart.
8.5. Der Auftraggebende sorgt dafür, dass sowohl die Übergabe als auch die Annahme der Ware ordnungsgemäß erfolgen können.
8.6 Vor Übergabe des Transportgutes hat uns der Auftraggebende alle für die Durchführung notwendigen Informationen vollständig und korrekt zu übermitteln.
8.7 Der Abhol- und Anlieferort muss für einen LKW mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen uneingeschränkt zugänglich sein.
9. Preise, Rechnungstellung, Zahlung
9.1 Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Buchung auf unserer Website in Euro zzgl. Umsatzsteuer ausgewiesen sind.
9.2 Nach Buchung des Transports erhält der Auftraggebende eine elektronische Rechnung per E-Mail.
9.3 Die Zahlung kann über Kreditkarte, Lastschrift, oder PayPal erfolgen. Für registrierte Auftraggebende bieten wir im Einzelfall auch die Möglichkeit zur Zahlung per Überweisung nach Rechnungsstellung an. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag 12 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
10. Verpackung
10.1 Der Auftraggebende ist verpflichtet, das Sendungsgut versandfertig an uns zu übergeben. Die Verantwortung für eine transport- und lagergerechte Verpackung liegt ausschließlich beim Auftraggebenden. Das Sendungsgut muss dabei auf geeigneten, beförderungstauglichen Ladehilfsmitteln (z. B. Europaletten) verpackt sein.
10.2 Ein „Paket“ im Sinne unserer Dienstleistung ist ein vollständig in einem Karton verpacktes Gut. Paketgüter, die nicht vollständig kartonverpackt oder unsachgemäß verpackt sind, sind von unseren Dienstleistungen ausgeschlossen.
10.3 Besondere Hinweise des Kunden auf der Verpackung zur Behandlung der Sendung können uns gerne mitgeteilt werden und werden von uns nach Möglichkeit berücksichtigt. Diese Hinweise stellen jedoch keine verbindlichen Anweisungen dar und sind für uns nicht verpflichtend.
10.4 Wir sind nicht verpflichtet, die Verpackung zu prüfen. Offensichtlich nicht transportsicher verpackte Sendungen können von uns zurückgewiesen werden.
10.5 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, Verlust oder Lieferverzögerungen, die auf eine unzureichende Verpackung oder mangelhafte Kennzeichnung durch den Absender zurückzuführen sind. Es gelten in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Haftungsausschlüsse.
11. Haftung und Versicherung
11.1 Unsere Haftung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie nach den anerkannten transportrechtlichen Branchenregelungen. Auf Wunsch stellen wir dem Auftraggebenden eine Bestätigung über unseren Versicherungsschutz zur Verfügung.
Es wird wie folgt unterschieden:
a) Nationale Transporte (Innerhalb eines Landes)
Bei innerstaatlichen Transporten gelten die jeweiligen nationalen Transportgesetze sowie die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp). Für innerstaatliche Auslandsbeförderungen existieren ebenso Haftungsbeschränkungen. Eine Auswahl:
Land | Geltende Regelungen |
Deutschland | ADSp 2017 und §§ 407 ff. HGB |
Italien | Art. 1696 Codice Civile (Haftungsbegrenzung: 1,00 EUR/kg) |
Niederlande | AVC 2002 |
Österreich | UGB und Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp) |
Polen | Prawo Przewozowe und CMR-Übereinkommen (Haftungsbegrenzung: 8,33 SDR/kg) |
Spanien | LOTT (Ley de Ordenación del Transporte Terrestre) (Haftungsbegrenzung 6,67 EUR/kg) |
Portugal | LCT – Decreto-Lei n.º 239/2003 (Haftungsbegrenzung 6,67 EUR/kg) |
b) Grenzüberschreitende Transporte
Bei grenzüberschreitenden Straßentransporten gilt vorrangig das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
11.2 Nach den AÖSp bieten wir auf Wunsch eine zusätzliche Warentransportversicherung gemäß an.
11.3 Für Transportgüter, die gemäß Ziffer 5 dieser AGB vom Versand ausgeschlossen sind, übernehmen wir keine Haftung.
11.4 Bei Sendungen, die über die Cargoboard-Plattform mit Paketdienstleistern (z. B. UPS, DPD, DHL oder vergleichbare Anbieter) im Rahmen des Reseller-Models versendet werden, richtet sich die Haftung bei Verlust oder Beschädigung ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweils gewählten Transportdienstleisters, soweit gesetzlich zulässig. Diese können sich insbesondere hinsichtlich Haftungshöhe, Ausschlüssen und Meldefristen unterscheiden.
11.5 Beim Paketversand ist eine darüber hinausgehende Haftung unsererseits ausgeschlossen, es sei denn, zwingende gesetzliche Regelungen stehen dem entgegen.
11.6 Beim Paketversand kann der Auftraggebende bei der Buchung eine Höherversicherung für die Sendung abschließen. Wird keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen, richtet sich der Schadensersatzanspruch ausschließlich nach den gesetzlich oder tariflich festgelegten Haftungsgrenzen des jeweils eingesetzten Transportdienstleisters.
12. Euro-Palettentausch
12.1 Bei B2C-Sendungen (Zustellung an Privatpersonen) ist ein Europalettentausch ausgeschlossen. Der Tausch von Gitterboxen ist ausschließlich bei Sammelguttransporten innerhalb Deutschlands möglich.
12.2 Ein Palettentausch findet ausschließlich in folgenden Ländern statt:
- Belgien
- Deutschland
- Luxemburg
- Österreich
- Niederlande
12.3 Erhalten wir beim Empfänger keine Tauschpaletten, berechnen wir dem Auftraggebenden 22,50 € netto pro Europalette für die Ersatzbeschaffung.
12.4 Nachweispflicht bei Nichttausch:
Bei ausbleibendem Tausch ist der Versender verpflichtet, diesen Umstand zu dokumentieren und auf Anforderung einen geeigneten Nachweis vorzulegen. Ein solcher Nachweis kann z. B. erfolgen durch:
- einen schriftlichen Vermerk des Fahrers,
- eine Bestätigung im Frachtbrief oder
- einen entsprechenden Vermerk auf dem Lieferschein.
13. Transporte in die Schweiz oder Großbritannien
13.1 Der Auftraggebende bestätigt, dass es sich bei der übergebenen Ware um Ware im freien Verkehr der Europäischen Union handelt.
13.2 Es gelten die auf unserer Website angegebenen Preise in Euro zzgl. Umsatzsteuer.
13.3 Übernimmt der Empfänger nicht die anfallenden Kosten der gewählten Frankatur, werden diese dem Auftraggebenden in Rechnung gestellt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggebenden nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.2 Gerichtsstand ist 4600 Wels.
14.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich.